Das Problem

AHV-Konkurs:
Es sieht schlecht aus für unsere AHV.

Die Altersvorsorge stellt seit Jahren eine der grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung dar. Und das zu Recht. Die Finanzierung und die langfristige Sicherung sind aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung in Gefahr – die Altersvorsorge brennt und die Politik macht nichts. Wenn die AHV in den nächsten Jahren nicht reformiert wird, steht die Altersvorsorge vor dem Konkurs.

Alles über die AHV &
die Probleme

Die Altersvorsorge in der Schweiz baut auf drei Säulen auf: die staatliche, die berufliche und die private Vorsorge. Jede dieser Säulen verfolgt einen eigenen Zweck. Im Endeffekt sorgt aber die Summe dafür, dass wir im Alter finanziell abgesichert sind. Die erste Säule, die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, ist die bekannte staatliche “Grundrente”. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass auch nach der Pensionierung ein minimales Einkommen garantiert ist. Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge oder auch BVG, ist für die meisten Erwerbstätigen obligatorisch und bildet nach der Pensionierung eine Ergänzung zur AHV. Die erste und zweite Säule zusammen sollten nach dem Eintritt in die Pensionierung ungefähr 60% des zuletzt verdienten Lohns sichern. Die dritte Säule ist die private Vorsorge: Sie ist nicht obligatorisch, Einzahlungen können jedoch von den Steuern abgezogen werden – so besteht bereits früh der Anreiz, den jährlich möglichen Beitrag einzuzahlen.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist die erste Säule der Altersvorsorge. Sie steht ganz im Zeichen der Solidarität: Die aktuellen Berufstätigen bezahlen Beiträge, welche die Renten der heute Pensionierten finanzieren. Solidarität bedeutet, dass jene, welche mehr verdienen, auch höhere Beiträge zahlen und dass die Jungen von heute für die ältere Generation bezahlen. In der AHV sind auch Ergänzungsleistungen vorgesehen, falls die staatliche Rente nicht für ein Auskommen nach dem Pensionsalter reicht.

Die Renten der Pensionierten werden hauptsächlich durch die obligatorischen Lohnabzüge der Erwerbstätigen finanziert. Jede erwerbstätige Person ab 18 Jahren zahlt bis zur eigenen Pensionierung die Hälfte eines Beitrags von 8.7% des Lohnes in die AHV ein. Die andere Hälfte wird durch den Arbeitgeber solidarisch finanziert. Für Selbstständige und Ehepaare gelten besondere Regeln.

Rund ¾ der AHV wird durch Lohnbeiträge finanziert. Der restliche Betrag kommt aus der Mehrwertsteuer und anderen Abgaben sowie aus dem Bundesbudget, also von Steuergeldern. Die Ergänzungsleistungen zur Existenzsicherung werden ausschliesslich durch Steuern finanziert.

Die AHV hat massive finanzielle Probleme, da die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Dies hat 3 Gründe:

  1. Die Lebenserwartung ist seit der Einführung des Rentenalters stark angestiegen. Wir leben länger und beziehen deshalb länger eine Rente.
  2. Die Zahl der Pensionierten wächst, weil die Babyboomer-Generation jetzt in Rente geht.
  3. Die Zahl von Erwerbstätigen sinkt, weil seit Jahrzehnten die Geburtenraten sinken.

Die Kombination aus mehr Pensionierten, die länger eine AHV-Rente beziehen und weniger Erwerbstätigen, welche die AHV finanzieren können, reisst ein grosses Loch in die AHV-Kasse. Es ist ein strukturelles Problem, das sich nicht nur durch mehr Geld lösen lässt.

Erfreulicherweise werden die Menschen in der Schweiz immer älter und sind auch oft im Alter noch bei bester Gesundheit. Diese Tatsache hat aber auch eine Schattenseite: Lebt plötzlich die überwiegende Mehrheit der Pensionierten deutlich länger, stimmt das Gleichgewicht zwischen Jung und Alt nicht mehr, welches dem Gedanken der solidarischen AHV zugrunde liegt. Denn wer länger pensioniert ist, bezieht länger Beiträge aus der AHV. Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 lag das Rentenalter für beide Geschlechter bei 65 Jahren. Die damalige Bezugsdauer eines 65-jährigen Mannes betrug rund 12 Jahre, diejenige einer 65-jährigen Frau etwas mehr als 13 Jahre. Heute sind es bereits knapp 20 Jahre bei den Männern und über 23 Jahre bei den Frauen. Das bedeutet: Im Schnitt beziehen Männer acht und Frauen zehn Jahre länger eine Rente, als dies ursprünglich geplant war, sprich die Struktur der AHV entspricht nicht mehr den heute geltenden Normen.

Dazu kommt, dass die geburtenstarke Babyboomer-Generation in den nächsten Jahren in Rente geht. Das bedeutet, dass in naher Zukunft deutlich mehr Pensionierte in den Ruhestand als neue Erwerbstätige in den Arbeitsmarkt treten werden. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Pensionierte Für die Zukunft bedeutet dies, dass die AHV sich nicht mehr finanzieren kann, wenn sich nicht grundlegend etwas ändert.

Aufgrund des demografischen Wandels ist die AHV in Schieflage. Die Einnahmen der AHV reichen nicht mehr aus, um die laufenden Renten zu finanzieren. Für diese Schulden müssen kommende Generationen, die Kinder und Enkel der heutigen Pensionierten, aufkommen. Die demografische Entwicklung verschärft dieses Problem weiter: Ändert sich nichts, beträgt das Loch im Jahr 2050 bereits 80 Mrd. Franken.

Die diesjährigen Bundesausgaben belaufen sich auf 86 Milliarden Franken. Der Bund müsste also rund ein Jahr lang nichts anderes tun, als die AHV zu finanzieren – nur um das Defizit der nächsten 26 Jahre zu decken. Keine Ausgaben also für die Bildung, den ÖV oder die Ergänzungsleistungen während dieser 12 Monate.

Weil die Schweiz nicht isoliert von der demografischen Entwicklung betroffen ist, musste sich auch das Ausland Gedanken über die Finanzierung seiner Rentensysteme machen. Die meisten Länder in der OECD haben das Rentenalter entsprechend bereits nach oben angepasst oder werden dies bald tun.

Folgende neun Länder haben bereits einen Mechanismus eingeführt, der die Lebenserwartung mit dem Rentenalter verknüpft: Dänemark, Estland, Italien, Holland, Schweden, Finnland, Slowakei, Portugal, Griechenland.

Auch die Schweiz muss jetzt handeln und Massnahmen ergreifen, um den Konkurs der AHV zu verhindern und kommenden Generationen keinen Schuldenberg zu hinterlassen.

Es gibt drei Möglichkeiten, das Altersvorsorgeproblem zu lösen: weniger Rente auszahlen, die Altersvorsorge quersubventionieren, oder länger arbeiten.

Um das Problem mit kürzeren Renten zu lösen, wären massive Einsparungen nötig: die Renten müssten bis 2050 um fast 12 Prozent sinken.

Die Einnahmen der AHV zu erhöhen würde das Problem nicht nachhaltig lösen, denn das strukturelle Problem, das durch die Demografie entsteht, wird dadurch weiterhin ignoriert.

Im Durchschnitt müssten alle Bürgerinnen und Bürger pro Jahr weit über 1’000 Franken mehr Abgaben bezahlen, damit keine Kosten für kommende Generationen entstünden.

Ab dem Jahr 2050 müssten die Steuern weiterhin laufend erhöht werden. Ein Tropfen auf den heissen Stein. Es ist klar: Die AHV hat nicht in erster Linie ein finanzielles, sondern ein strukturelles Problem.

Unsere Lösung

Die nachhaltigste Lösung ist zu akzeptieren, dass das Rentenalter nicht mehr der heutigen Welt entspricht. Wir leben länger, sind deutlich länger fit und haben weniger Kinder. Deshalb soll das Rentenalter an die Lebenserwartung geknüpft und erhöht werden, wie es dem demografischen Wandel entspricht.

Die «Renteninitiative» will genau das. Sie packt die Probleme bei der Ursache an und ist effektiv: Die massiv gestiegene Lebenserwartung braucht eine moderate Anpassung des Rentenalters. Die Renteninitiative fordert deshalb das Rentenalter 66 für beide Geschlechter und eine anschliessende Kopplung an die Lebenserwartung. Das AHV-System kann so nicht nur reformiert und entpolitisiert, sondern auch die Solidarität gesichert werden: Damit kein krasses Ungleichgewicht zwischen Bezahlenden und Bezügern bestehen bleibt.