Die AHV zahlt einerseits die Altersrenten aus, auf die jede und jeder Anspruch hat. Zudem entrichtet sie unter Umständen eine Hinterlassenenrente und eine Hilflosenentschädigung oder leistet Beiträge für Hilfsmittel im Alter. Reichen diese Beiträge nicht zur Existenzsicherung aus, zahlt die AHV Ergänzungsleistungen aus.

Die Höhe der AHV-Rente hängt davon ab, wie lange jemand AHV-Beiträge bezahlt hat und wie hoch das durchschnittliche Jahreseinkommen war. Wer während 44 Jahren Beiträge einbezahlt hat, hat Anspruch auf eine Vollrente. Für Lücken in den Beiträgen wird die Rente gekürzt.